Frage an Ralf Brauksiepe von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielleicht haben Sie davon erfahren, daß auf dieser Plattform eine gehäufte Anfragetätigkeit zum Problem der rückwirkenden Eingriffe auf die Altersversorgungen der ehemaligen DDR-Flüchtlinge zu verzeichnen ist. Das Thema als solches werden Sie kennen. Ich verweise auf die BT-Drucksache 16/5571 (Kleine Anfrage der FDP). Ich hatte Ihnen als Sozialpolitischem Sprecher am 05.09.2007einen grundlegenden Kommentar zu diesem Papier geschickt und Sie darum gebeten, daß Ihr Arbeitskreis sich mit der Materie befassen möchte. Antwort habe ich von Ihnen nicht bekommen. Es ist deutlich zu erkennen, daß durch Bundesbehörden im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR ein Unrecht zu Lasten der ehemaligen DDR-Flüchtlinge praktiziert wird. Beschämenderweise ist die Legislative bislang nicht dazu zu bewegen gewesen, ihre ursprüngliche gesetzgeberische Absicht dagegen zu stellen und dem Mißbrauch des RÜG zu Lasten einer bestimmten Kategorie von Bundesbürgern (Altübersiedler) Einhalt zu gebieten. Warum haben Sie es bislang nicht für nötig gehalten, Ihren Arbeitskreis mit dem Thema zu konfrontieren? Sehen Sie nicht, daß hier in rechtlicher sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht etwas im Argen liegt? Können Sie es ertragen zu wissen, daß DDR-Flüchtlnge, die in den 70-er, 80-er Jahren ihre Eingliederung in das gesellschaftliche und soziale System der alten Bundesrepublik durchlaufen haben, nach dem Beitritt der DDR rückwirkend einen Absturz ihrer Altersversorgung verordnet bekommen? Eine Wieder-Ausgliederung also, weil der Beitritt der DDR so viel gekostet hat? Vielleicht deswegen, weil sich der Staat mit der großherzigen Übernahme der Rentenanwartschaften für die alten SED-Kader ziemlich übernommen hat? Eine unglaubliche Geschichte, die leider wahr ist. Bitte überzeugen Sie sich. Bitte lesen Sie die Papiere, die ich Ihnen geschickt habe! Entsprechende Anfragen habe ich auch bei einigen Ihrer Fraktionskollegen gestellt. Was hindert Sie, sich zu äußern?
MfG, J.H.
Sehr geehrter Herr Holdefleiß,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. November 2007, in dem Sie die Altersversorgung ehemaliger DDR-Flüchtlinge angesprochen haben. Eine Antwort auf Ihre Mail vom 5. September wurde an Sie an die in jener Mail angegebene E-Mail-Adresse Anfang September verschickt. Gerne teile ich Ihnen darüber hinaus meine Einschätzung mit.
Seit Ende des 2. Weltkrieges sind Millionen Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler aus der ehemaligen DDR bzw. aus den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik gekommen. Die Rentenansprüche dieser Personen regelte bzw. regelt das Fremdrentengesetz. Ziel dieses Gesetzes ist die Eingliederung der betroffenen Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung des Bundesgebietes.
Aufgrund der tief greifenden politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas und der Herstellung der Einheit Deutschlands am 03. Oktober 1990 wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. So richtet sich die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten seit 1992 nicht mehr nach diesem Gesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik. Nur für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und die am 18. Mai 1990 in den alten Bundesländern wohnten, werden die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR im Rahmen des Vertrauensschutzes noch nach dem alten Fremdrentenrecht bewertet (vgl. § 259 a SGB VI). Diese Regelung hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung von April 1997 für verfassungsmäßig und damit für ausreichend gehalten.
Vor diesem Hintergrund haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aus meiner Sicht kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang bitte ich auch zu berücksichtigen, dass angesichts der demographischen Entwicklung die seit den 90er Jahren verabschiedeten Rentenreformen insgesamt eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs zum Ziel hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe