
(...) Wenn man das gleiche Kriterium des Verfassungsgerichts an die Online-Durchsuchung anlegt, dann heißt das: Jeder von uns hat auf seiner privaten Festplatte sehr persönliche Dinge gespeichert. (...) Und deshalb sehe ich nicht, wie ein Gesetz zur Online-Durchsuchung verfassungskonform gestaltet werden könnte. (...)