
(...) Die Ziele der Neuregelungen im SGB II für Langzeitarbeitslose waren und sind die schnelle und passgenaue Vermittlung der Betroffenen in Arbeit sowie die ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf. Die Arbeitsmarktrefomen, die ab dem Jahr 2002 auf den Weg gebracht wurden, erfüllen diese Anforderungen. (...)