Portrait von Rainer Fornahl
Rainer Fornahl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rainer Fornahl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hartmut T. •

Frage an Rainer Fornahl von Hartmut T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fornahl,

ich bin erstaunt, mit welcher Lässigkeit sie hier positiv vortragen, was zugleich in nahezu allen Fällen der Beantragung durch die zuständigen ARGEN abgelehnt wird. Tatsache ist, daß eben der Charakter der Kannbestimmungen dazu führt, daß ARGEN eher auf die Einsparungen orientieren, als den sozialen Inhalt zu bedienen und ihre Budgets auszuschöpfen.

Zwar verwenden Sie das politische Argument aber Sie wissen dem gegenüber ganz genau, daß der juristische Spielraum unter den meisten Voraussetzungen und Hürden für ALG II-Empfänger ausreichend groß ist, um auch die so genannten "unabweisbaren" Zahlungen paradoxerweise "abzuweisen".

Ich bin bspw. äußerst erstaunt gewesen, daß gerade ein SPD-Arbeitsminister (Scholz) gleich nach seinem Antritt erst einmal rapide Kürzungen an die ARGEN durchgeordnet hat. (bei Krankenhausaufenthalt bis zu 35% von Hartz IV Abzug). Deswegen stimmt mich auch Ihr freimütiger Umgang mit den theoretischen Obergrenzen bedenklich für die (sozialdemokratische) Zukunft und die derer, die Sie politisch oktroyiert bekommen.

Wie stellen Sie sich diese sozialdemokratische Zukunft vor dem Hintergrund der durch die SPD mitbeschlossenen Verschlechterungen für Arbeitslose in der Vergangenheit vor?

Herzlich
Ha. Teusker

Portrait von Rainer Fornahl
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teusker,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19.01.2008.

In meiner Antwort auf die Frage von Herrn Frohberg schildere ich die gesetzlichen Grundlagen. Ihr Aussagen über die Arbeitsweise der ARGEN kann ich nicht bestätigen. Der Leistungsbescheid der ARGE kann in einem Widerspruchverfahren überprüft werden. Gegen einen Widerspruchsbescheid kann mit der Klage vor dem Sozialgericht vorgegangen werden. Aus den Daten 2005 über Anzahl und Gründe von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren ist keine Zunahme im Bereich Nichtanerkennung von Mehrbedarf feststellbar.

Die Ziele der Neuregelungen im SGB II für Langzeitarbeitslose waren und sind die schnelle und passgenaue Vermittlung der Betroffenen in Arbeit sowie die ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf. Die Arbeitsmarktrefomen, die ab dem Jahr 2002 auf den Weg gebracht wurden, erfüllen diese Anforderungen. Das schließt eine ständige Überprüfung und evtl. Korrektur der Reformen nicht aus, wie die Angleichung der Regelsätze oder auch die geänderten Hinzuverdienstmöglichkeiten zeigen. Dies macht die SPD und deshalb ist mir um ihre Zukunft nicht bange.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB