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Frage von Gerd K. •

Frage an Rainer Fornahl von Gerd K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Fornahl,

auf meine Anfrage an den arbeits-und sozialpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Herrn Klaus Brandner zu Fragen des Bundesprogrammes zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit wurde mir am 16.11.2007 unter abgeordnetenwatch.de folgendes zu diesem Bundesprogramm mitgeteilt:
"Start ist der 1. Januar 2008. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer ARGE vor Ort."
Natürlich habe ich mich sofort um die entsprechenden Informationen bemüht. Das Ergebnis war : Im Dezember 2007 war weder der Starttermin noch der Inhalt dieses Bundesprogrammes bei der ARGE Leipzig bekannt.
Hiermit bitte ich Sie um weitere Informationen zur Umsetzung dieses Bundesprogrammes.

Mit freundlichem Gruß
Gerd Kunert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kunert,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.01.2008.

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Eine Förderrichtlinie wurde am 29.12.2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht und erläutert die Förderbedingungen. Förderfähig sind insgesamt 79 Regionen mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent. Das Programm richtet sich an Menschen, die seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen und seit zwei oder mehr Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden nur Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Die Kommune bestimmt, welche Arbeiten verrichtet werden sollen, und beantragt als Arbeitgeber die Förderung dieser Tätigkeiten bei dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Umsetzung betrauten Dienstleister, dem Bundesverwaltungsamt.

Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes www.kommunal-kombi.bund.de und unter der Telefon-Hotline 0228/99 358 5700 erhalten Sie alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung usw.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB