Frage an Petra Wichmann-Reiß von Wolf M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Wichmann-Reiß,
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
Sehr geehrter Herr Merk,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die FDP tritt dafür ein, den Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen umzusetzen. Dazu sollte zunächst eine Bestandsaufnahme erfolgen, um unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kirchen die mögliche Höhe einer Ablösezahlung zu ermitteln. Im Landtag von Schleswig-Holstein hat die FDP-Fraktion dazu die Einrichtung einer Kommission auf Bundesebene beantragt (Drs. 18/1258). Die Freie und Hansestadt Hamburg ist von den Staatsleistungen an die Kirchen aus historischen Gründen selbst nicht betroffen und könnte bei einer vergleichbaren Initiative eine Mittlerrolle einnehmen. Dafür würde ich mich einsetzen.
Ich würde eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen damit dieser Verfassungsauftrag erfüllt wird.
MfG
Wichmann-Reiß