(...) Fragen des Kindeswohls sind immer Einzelfallentscheidungen, da die ganz persönliche Situation des betroffenen Kindes und dessen Familie im Mittelpunkt stehen. Zwar sollten Kinder in geeigneten Fällen wieder mit den Eltern zusammenkommen, wenn die Gründe für einen Heimaufenthalt weggefallen sind, aber eine pauschale Dienstanweisung, Heimkinder wieder in die Familien zurückzuführen – möglicherweise sogar entgegen richterlichen Sorgerechtsentscheidungen – halte ich für rechtswidrig und unverantwortlich. Die Dienstanweisung des Jugendamtsleiters, auf die hier Bezug genommen wurde, verletzt den gesetzlich festgelegten Pflichtauftrag der Jugendhilfe zur Wahrung des Kindeswohls u.a. (...)