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Petra Nicolaisen
CDU
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Frage von Jan B. •

Wie stehen Sie zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD?

Sehr geehrte Frau Nicolaisen,

die Wahlererfolge der Afd in Thüringen, Sachsen und Brandenburg beschäftigen alle demokratischen Parteien. Es wird (wieder) darüber gesprochen ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschieben. Diese Frage soll in den nächsten Wochen im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden.

Würden Sie für einen Antrag zur Eröffnung eines Verbotsverfahrens der AfD stimmen? Würden Sie sich, sollte dafür die Notwendigkeit bestehen, auch über den Fraktionszwang hinwegsetzen?

Wie würden Sie sich entscheiden, wenn nur die Frage der Parteienfinanzierung im Raum stünde?

Als Bürger Ihres Wahlkreises und potentieller Wähler Ihrer Partei, freue ich mich auf Ihre Antwort!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut und ich teile Ihre Auffassung, dass die ‚Alternative für Deutschland‘ eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt. 

Diese Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. In Berichten des Verfassungsschutzes und Recherchen der Medien zeigen sich immer wieder und auch immer mehr Indizien dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. 

Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Aus ebenso guten Gründen gelten für ein solches Parteiverbot aber auch sehr hohe Hürden.

Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt überschritten werden können, kann und muss in erster Linie die Bundesregierung auch auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit mehr als zwei Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick zu der Frage, ob ein solch schwieriges Verfahren überhaupt Erfolg hätte. Dabei ist höchste Sorgfalt angezeigt. Denn von einem Verbotsverfahren, das am Ende keinen Erfolg hat, würde einzig und allein die AfD profitieren.

Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft ihr einmal mehr, sich als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung zum Verbotsverfahren angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.

Entscheidend ist die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Wer genau hinschaut, sieht, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Sie unterscheidet sich damit fundamental von unseren politischen Grundwerten und unserer Haltung als konstruktive Opposition. Unser Land braucht eine Politik, welche die Probleme im Land entschlossen angeht und dieser gefährlichen Entwicklung somit den Nährboden entzieht. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich deutlich zu einfach. Gleiches gilt für mich in der Frage nach einem möglichen Entzug der Parteifinanzierung. 

Kurz gesagt: Ich halte ein AfD-Verbot für nicht zielführend, denn ich bin trotz hoher Umfragewerte der AfD der festen Überzeugung, dass diese vor allem aus der katastrophalen Politik unserer jetzigen Bundesregierung speisen. Es liegt an uns als Partei der demokratischen Mitte, mit guten Politikangeboten das Vertrauen eines großen Teils der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. 

Zudem gehe ich - bezugnehmend auf Ihre zweite Frage - fest davon aus, dass eine etwaige namentliche Abstimmung zu dem kommenden Verbotsverfahren jedem und jeder Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion freigestellt sein wird. 

Mit freundlichen Grüßen

Petra Nicolaisen

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