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Petra Nicolaisen
CDU
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Frage von Dennis H. •

Wie ist Ihre Meinung zum Entwurf Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG vom 20.08.2024?

Sehr geehrte Frau Nicolaisen,

im März diesen Jahres hatten Sie mir bereits auf eine Frage zum oben genannten Thema geantwortet, hierfür möchte ich Ihnen nochmals danken.

Mit dem nun veröffentlichen weiteren Entwurf ist erneut die Respektlosigkeit und die Ignoranz gegenüber der Bundesbeamten durch das Innenministerium dokumentiert.

Wie bewerten Sie den neuen Entwurf auch in Hinblick auf die bereits bekannten Stellungnahmen zu den bisherigen Entwürfen und den Beschluss des BVerfG aus 2020?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr erneutes Nachfragen in dieser Sache. 

Der "fortgeschriebene Entwurf" des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung (BBVAngG) ist für mich als Berichterstatterin meiner Fraktion für den öffentlichen Dienst eine fortgeschriebene Enttäuschung. 

Die Bundesregierung vermochte es trotz großer Freiheiten und Ermessensspielräume in der Ausgestaltung eines Gesetzentwurfs zur Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation abermals nicht, einen in sich schlüssigen Entwurf vorzulegen. 

Lassen Sie mich Ihnen gerne ein paar konkrete Punkte nennen, die mir bei der Durcharbeitung aufgefallen sind:

  1. Aus dem Entwurf ergibt sich, dass gewisse Besoldungsgruppen wegfallen sollen. So soll die Besoldungsgruppe A3 in ihrer Gesamtheit, die ersten vier Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A4 sowie die ersten beiden Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A6 und A7 de facto abgeschafft werden. Die ersten Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppe A5 werden gemäß des aktuellen Entwurfs mit einer niedrigeren Besoldung versehen als das vorgesehene Eingangsamt des einfachen Dienstes, was klar verfassungswidrig wäre. Ob es sich hier "nur" um einen redaktionellen Fehler handelt, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies zeigt aber exemplarisch, dass der Gesetzentwurf auf äußerst wackeligen Beinen steht.
  2. Die Besoldungsgruppe A3 soll für Soldaten erhalten bleiben, was zurecht zu Unverständnis in der Truppe führen wird. Eine angemessene Alimentation muss gleichermaßen für Soldaten, Beamte und Richter gelten. 
  3. Die Tatsache, dass das Einkommen eines Partners oder einer Partnerin als Rechengröße für die Nettoalimentation „pauschal unterstellt und der Berechnung zugrunde gelegt“ wird, halte ich für äußerst fragwürdig und kaum durchsetzbar. 
  4. Das Mindestabstandsgebot wird durch den Entwurf verletzt. Eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen muss notwendigerweise Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge haben. 

Ich finde den Entwurf insgesamt unangemessen, da er es versäumt, einfache und nachvollziehbare Lösungen für ein gravierendes Problem zu präsentieren. Die Bundesregierung hatte über eineinhalb Jahre Zeit, die breite Kritik am ersten Referentenentwurf vom 16.1.2023 auszuräumen und das Vertrauen zu den Bundesbeamten wiederherzustellen.

Ich bin der Meinung, dass eine grundsätzliche Erhöhung der Grundbesoldung für ausnahmslos alle Bundesbeamten der sicherste und einfachste Weg ist, wieder eine verfassungsgemäße Besoldung herzustellen. Damit würde man jegliche Zweifel von vorneherein ausräumen und den Mindestabstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau wahren, ohne sich in komplizierten "Nebenbesoldungen" und Zuschlägen zu verlieren.

Ich bin sehr gespannt auf die offiziellen Stellungnahmen der Verbände zum fortgeschriebenen Entwurf.

Mit freundlichen Grüßen 

Petra Nicolaisen

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