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Petra Nicolaisen
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Frage von Lothar F. •

Welche Entlastung gibt es für Bürger die nur mit Holz heizen können, weil Sie keine andere Heizung haben?

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Sehr geehrter Herr F.,

als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir seit Monaten Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher leitungsungebundener Energieträger wie Heizöl, Pellets oder auch Brennholz gefordert.

Am 15. Dezember 2022 wurde im Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung unter anderem das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16. Dezember 2022 gebilligt.

Mit dem vorbezeichneten Gesetz wurde auch eine Vorgehensweise für leitungsungebundene Energieträger gefunden.

So wird mit einer Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes „die Finanzierung von Programmen zur Abfederung von Preissteigerungen für private Verbraucherinnen und Verbraucher [geregelt], soweit sie aufgrund der Nutzung anderer Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Pellets, oder Flüssiggas nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse oder anderen Entlastungsmaßnahmen erfasst werden“.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/662-22.pdf 

Die Bundesregierung soll hierzu mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds treffen. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll dann über die Bundesländer erfolgen.

Dazu soll „der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds innerhalb des vorgesehenen Plafonds in Höhe von 200 Milliarden Euro insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.". Demnach sollen Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden" können. Zudem soll die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro" betragen. Eine Voraussetzung soll sein, dass ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro" vorliegt.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0601-0700/zu662-22.pdf

Nach meinem Verständnis sollte der Begriff „Nutzung anderer Brennstoffe“ – auch durch das Anführen von Holzpellets als Beispiel – Holzbriketts, Hackschnitzel und Scheitholz als Brennholz zur Wärmeerzeugung umfassen. Allerdings kann ich hierzu keine abschließende Aussage treffen, auch weil für die genaue Ausgestaltung der Härtefallregelungen zunächst die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern abzuwarten bleibt.

Insoweit begrüßen wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag die geplante Einführung der Härtefallregelungen. Gleichzeitig kritisieren wir jedoch, dass nach einer so langen Zeit weiterhin nicht bekannt ist, wann diese Entlastungsmaßnahmen tatsächlich die betroffenen Privathaushalte erreichen.

Deshalb muss die Bundesregierung – auch um Klarheit für die einzelnen Energieträger zu schaffen – nun zeitnah eine Einigung beziehungsweise Vereinbarung mit den Bundesländern erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Nicolaisen

 

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