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Petra Nicolaisen
CDU
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Frage von Dennis F. •

Plant die CDU/CSU Fraktion die Unterstützung des BBVangG in den ersten Lesungen?

Sehr geehrte Frau Nicolaisen,

sie sind eine starke Verfechterin der angemessenen Alimentation von Bundesbeamten. Wie steht ihr Partei dazu? Plant die CDU das Gesetz zu unterstützen? Oder lehnt die CDU dieses Gesetzt, so wie es ist, komplett ab? Wir Beamten warten bereits fast das fünfte Jahr in Folge auf eine angemessene Alimentation. Dieses Gesetz würde zumindest ein paar Familien zugute kommen. Das das Gesetz, so wie es ist, nihct verfassungskonform ist, ist beinahe jedem klar (bis auf SPD/Grüne/FDP). Reichen Änderungen aus, oder muss das komplette Gesetz neu gestaltet werden? Dies würde mindestens nochmal 1 1/2 -2 Jahre in Anspruch nehmen. Könnten sie mir dazu ihre, bzw die Position Ihrer Partei näher erläutern? Da die CDU aller Wahrscheinlichkeit nach den nächsten Bundeskanzler stellt, ist dies eine interessantes Thema für uns Beamte.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur amtsangemessenen Alimentation und habe volles Verständnis dafür, dass die aktuelle politische Lage die ohnehin festgefahrene Situation bei der Herstellung einer verfassungskonformen Besoldung für die Bundesbeamten verschlimmert. 

Eine genauere inhaltliche Bewertung entnehmen Sie bitte meiner Antwort vom 4. September 2024, ebenfalls hier auf Abgeordnetenwatch. Diese ist trotz des mittlerweile verabschiedeten Regierungsentwurfs aktuell, da die wesentlichen Kritikpunkte (Intransparenz, ungerechte Nebenbesoldungen, Missachtung des Abstandsgebots, fiktives Partnereinkommen usw.) nicht grundlegend überarbeitet wurden. Wie Sie sehen, stimme ich Ihnen zu: Der vorliegende Entwurf ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass man die Stellschrauben bei der Alimentation eher bei der Anhebung der Grundbesoldung drehen müsste, wohlwissend, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Ich würde mich sehr schwer damit tun, wenn von der kommenden Bundesregierung, wie auch immer diese dann zusammengesetzt ist, erneut ein verfassungswidriger Gesetzentwurf auf die Bundesbeamten zukommt. 

Um es kurz zu machen: Ja, ich bin trotz des damit verbundenen Aufwands der Meinung, dass man den vorliegenden Entwurf komplett vom Kopf auf die Füße stellen muss. Wenn dabei ein Gesetzentwurf herauskommt, der keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwirft und für die Bundesbeamten klar verständlich ist, ist das die weitere Verzögerung allemal wert. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Absichten in Bezug auf die überfällige verfassungsgemäße Besoldung nachvollziehbar darlegen. Kontaktieren Sie mich gerne bei weiteren Fragen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Petra Nicolaisen 

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