Klimaschutz ist laut Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht. Wie erklären Sie das unseren Kindern und Enkeln, dass sie weiterhin CO² und NOx einatmen müssen?
Das Geld der deutschen Steuerzahler wird weiterhin in die Förderung von dreckigen Verbrenner-Fahrzeugen verschwendet? Jede einzelne politische Entscheidung muss mit den Klimazielen vereinbar sein. Der Verkehr hat seit 1990 keinen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
BMW, Mercedes und VW produzieren jährlich 7,5 Millionen Verbrenner-PKW. Die Bundesregierung ist erneut vor dieser großen Macht, die auch noch Nebeneinkommen in Millionenhöhe für die Politiker der Regierung über die entsprechenden Beraterverträge generieren, eingeknickt. Die Regierung hat für besonders spritdurstige Pick-Ups die Steuer um 70% gesenkt und Industrie und Handwerk erhalten für neue Diesel-LKw 15.000€ Förderung - pro Fahrzeug.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bmvi-legt-nationales-flottenaustauschprogramm-fuer-lkw-auf.html
Sehr geehrter Herr S.,
die Antwort auf Ihre Frage gibt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits mit dem Urteil.
Laut BVerfG dürfen nachfolgenden Generationen keine „radikalen Reduktionslasten“ auferlegt werden. Sie sollen sinngemäß davor geschützt werden, dass sie die „natürlichen Lebensgrundlagen […] nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren“ können. Das ist zunächst mal vollkommen nachvollziehbar. Allerdings gibt das Gericht keine Hinweise dazu, wie eine ziemlich „radikale Enthaltsamkeit“ vor 2030 umgesetzt werden soll. Wenn das nämlich ein einfaches Vorhaben wäre, hätten wir in den letzten Jahren schon mehr Erfolge bei der CO2-Reduktion gehabt.
Wir brauchen bessere Technologien als jene, mit denen wir bislang Klimaschutz betreiben. Deshalb macht es auch durchaus Sinn, einen modernen LKW zu fördern, wenn damit ein alter LKW aus dem Verkehr gezogen wird. Nur so können wir heute und in Zukunft die Einschränkungen der Freiheiten im Sinne des Klimaschutzes sowie die politischen und gesellschaftlichen Spannungen möglichst gering halten. Wir sollten das Urteil des BVerfG als Aufruf interpretieren, viel mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Auch nach dem Beschluss des BVerfG bleibt es dabei: Das Ankündigen langfristiger CO2-Reduktionsziele ist die leichtere klimapolitische Aufgabe. Das Erreichen dieser Ziele bzw. das Einführen der entsprechenden Maßnahmen bleibt eine wesentlich anspruchsvollere Aufgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen