Frage an Petra Nicolaisen von dieter g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr verehrte Frau Nicolaisen,
danke fuer Ihre Antwort.
Mir sind Ihre geschilderten Wahlbedingungen bekannt.
Leider sind die Wahlbedingungen fuer Auslandsdeutsche zum Landtag Schleswig-Holstein nicht denen zum Bundestag gleichgestellt.
Warum diese Wohnortklausel? Muesste gestrichen werden, damit man sich in die Wahlliste der zuletzt gemeldeten Gemeinde eintragen kann und damit wahlberechtigt ist.
Muesste eine Beratung in Ihren Gremien wert sein, dieses zu aendern!
Ich wuensche eine gute Wahlbeteiligung im Mai,
leider ohne meine Stimme
Dieter Greggersen
Sehr geehrter Herr Greggersen,
ich denke, man sollte in dieser Frage auch folgende Aspekte berücksichtigen:
Die demokratisch-legitimatorische Rechtfertigung, jemanden über die Besetzung eines Parlamentes mitbestimmen zu lassen, der von dessen Entscheidung nicht direkt betroffen ist, ist durchaus nicht einfach zu führen.
Im Falle des Deutschen Bundestages scheint dies noch am ehesten möglich. Denn man muss ja sagen, dass derjenige, der sich als Deutscher länger im Ausland aufhält, auch dort noch als Staatsbürger durch Bundestag repräsentiert wird. Immerhin können Entscheidungen des Bundestages auch starke Auswirkungen auf Auslandsdeutsche haben. Das macht die Mitbestimmung hier sinnvoll.
Bei Landtagswahlen liegt es etwas anders. Die Frage, ob jemand der Bürger eines Bundeslandes ist, hängt maßgeblich vom Wohnsitz ab. Und diesen können die Bürger - wie Sie wissen - nach eigenem Belieben verändern. Einem Bürger, der seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt, könnte ja auch nicht einfach im alten Bundesland das Wahlrecht erhalten bleiben. Das Landtagswahlrecht folgt sinnvoller Weise dem (Haupt-)Wohnsitz. Hinzu kommt im Vergleich zum Bundestag, dass die Entscheidungen der 16 Landesparlamente sehr viel geringere Auswirkungen auf Deutsche im Ausland haben oder zumeist eben auch gar keine. Der Deutsche wird im Ausland als deutscher Staatsangehöriger behandelt, nicht aber speziell als Hamburger, Nordrhein-Westfale oder Schleswig-Holsteiner. Bei der Landtagswahl also eine Stimme für jemanden mit Wohnsitz im Ausland zu geben, würde sich dann - bei aufrichtiger Betrachtung - zu Lasten des Stimmgewichts derjenigen auswirken, die vor Ort unmittelbar von der Landespolitik betroffen sind. Dies möchte ich also zu bedenken geben: hiergegen könnte der Einwand erhoben werden, dass dies nicht demokratisch - sondern im Gegenteil - undemokratisch ist. Für unangemessen halte ich die geltende Rechtslage vor diesem Hintergrund deshalb nicht.
Gleichwohl notiere ich mir Ihre Anregung aber gerne für kommende Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen, MdL