Frage an Petra Nicolaisen von dieter g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr verehrte Frau Nicolaisen,
betreffend Landtagswahl im Mai meine Frage:
Nach Aenderung des Wahlgesetzes kann ich jetzt als Auslandsdeutscher per
Briefwahl meine Stimme abgeben?
Bisher konnte ich nur an der Bundestagswahl teilnehmen!
Frdl. Gruss
Dieter Greggersen
Sehr geehrter Herr Greggersen,
zu den sachlichen Voraussetzungen des Wahlrechts zählt in Schleswig-Holstein nach §5 des Landeswahlgesetes unter anderem, dass Sie seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Ferner müssen sie nach §6 des Landeswahlgesetzes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.
Da ich Ihre persönlichen Verhältnisse nicht beurteilen kann, empfehle ich , das Nähere rechtzeitig mit der Verwaltung Ihrer Heimatgemeinde (Amt/Rathaus) zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen, MdL