Frage an Petra Nicolaisen von Johannes-Peter W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau MdL Nicolaisen!
Die Beihilfestelle hat z. Zt. Bearbeitungszeiten von 6 - 8 Wochen, so daß wir veranlaßt sind,
den Überziehungskredit auszuschöpfen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, erhebt die Bank hohe Zinsberechnungen.
Meine Frage ist, wer mir die Zinszahlungen erstattet?
Um baldige Beantwortung wird gebeten, und zwar eine rechtlich fundierte.
Mit frdl.
Grüßen
Johannes - Peter Wendt
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thema Beihilfehilfeverfahren beschäftigt auch den Petitionsausschuss mit diversen Verfahren.
Die zurzeit längere Bearbeitungszeit der Beihilfeanträge liegt nach Mitteilung des Finanzverwaltungsamtes an einer Neuregelung (Arzneimittelneuordnungsgesetz), deren Umsetzung einen deutlichen Mehraufwand durch die Erfassung von zusätzlichen Daten in der Beihilfesachbearbeitung verursacht.
Das Finanzverwaltungsamt weist darauf hin, dass eine beihilferechtliche Erstattung nicht Voraussetzung zur Begleichung von Rechnungen ist. Ich habe um eine direkte Stellungnahme des Finanzverwaltungsamtes an Herrn Wendt gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen, MdL