Frage von Denise D. • 17.08.2023
Antwort ausstehend von Petra Müller-Klepper CDU
Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern, die zu Aufwand beim Landesbetrieb Hessen-Forst führen, wird zur Deckung der Kosten eine Gebühr erhoben, die in der Höhe den jeweiligen Aufwand und den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss
Staatliche Bürgschaften oder Subventionen sollten nur in Ausnahmefällen bestehen und das Ultima Ratio sein, z.B. wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen unverschuldet in eine Krise gekommen ist.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich, dass Sie aktiv geworden sind und sich mit Ihren berechtigten Sorgen und Bedenken an den Rheingau-Taunus-Kreis und mich gewandt haben.