Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.
Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
Bei kleinen Wandervertagen ist diese „Nutzungspauschale“ kaum zu erwirtschaften. Wandertage lohnen sich nicht mehr und können sogar zur Kostenfalle werden.
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme übermittelt, die ich teile. Unsere hessischen Wälder können von jedem kostenfrei als Erholungsort genutzt werden. Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern, die zu Aufwand beim Landesbetrieb Hessen-Forst führen, wird zur Deckung der Kosten eine Gebühr erhoben, die in der Höhe den jeweiligen Aufwand und den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Um hier die Vereine zu entlasten, wurde mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen und dem Deutschen Volkssportverband, eine Rahmenvereinbarung geschlossen. So werden pauschal für alle Veranstaltungen der Verwaltungsaufwand, der entsteht, abgegolten. Es müssen keine weitere Verwaltungskostenerstattungen erhoben werden.