
(...) Die Arbeit der ARGEN geschieht in Selbstverwaltung, es wird keineswegs auf Bundesebene darüber entschieden, welche Weiterbildungsmaßnahmen die ARGEN welchem Arbeitnehmer anbieten. Die ARGEN bekommen einen, nach bestimmten Kriterien bemessenen festen Betrag zugewiesen und müssen dann eigenständig über dessen Verwendung entscheiden. (...)