Frage an Petra Guttenberger von Stefan B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Guttenberger,
als Mitglied im Ausschuss für Fragen des öff. Dienstes sind Sie auch mit dem Neuen Dienstrecht in BY befasst. Hier gab es eine Regierungserklärung, die vieles verspricht - unter anderem eine Abschaffung der Laufbahnen. Doch konkret wird nicht ausgeführt, wie dies genau aussehen soll. Ich gehe davon aus, dass es weiterhin Besoldungsgruppen geben wird. Zudem wird es wohl auch weiter ein Studium für den Aufstieg in die nächste Laufbahngr. geben.
In vielen Bereichen war der Aufstieg von einer Laufbahn zur anderen ja bereits möglich. Allerdings stellt die starre Fixierung auf Absolventen des 1. Fünftels der Laufbahnprüfung oft eine absolute Demotivation aller anderen Absolventen dar.
So ist derzeit in vielen Bereichen der öff. Verwaltung für 4/5. der Beamten der Aufstieg in eine höhere Laufbahn von vorne herein versperrt. Entsprechend werden oft nur Beamte gefördert, denen man "den Weg nicht verbauen" möchte.
Die tatsächliche Arbeitsleistung scheint nicht mehr wichtig zu sein - nur die lange zurückliege Note zählt.
Die Regierungserklärung klingt auf den ersten Blick so, als ob es diese Hürden nicht mehr geben wird ("Das weitere Fortkommen wird sich noch stärker am Leistungsprinzip orientieren..."). Liest man aber zwischen den Zeilen, so kann die Aussage "Der Einstieg in die neue Laufbahn richtet sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen." auch so interpretiert werden, dass eben doch wieder die gleichen Voraussetzungen zählen wie zuvor (nur Beamte des ersten Fünftels können aufsteigen).
Ich bitte Sie hier um eine Klarstellung: befürworten Sie, dass die Beamten einzig aufgrund Ihrer Leistung aufsteigen können, oder setzen sie auf den Status quo, bei dem eine Abschlussnote der anderen 5.tel auch die zukünftigen Chancen verbaut?
Die gleiche Frage werde ich auch Kandidaten anderer Parteien stellen - ich bin sicher, dass die Antworten für 4/5.tel der Staatsbediensten interessant sein wird. Und dies alles sind auch Wähler.
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.09.2008 zum Thema „Bürokratie und Verwaltung“. Sie erwähnen darin den Themenbereich Dienstrechtreform.
Als Mitglied des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst ist mir gerade dieser Themenbereich von ganz besonderer Wichtigkeit.
Nicht zuletzt rührt dies sicher daher, da ich als Juristin aus der Finanzverwaltung viele Problemstellungen aus der Perspektive der Praxis kenne.
Bislang wurden nur 12 Eckpunkte festgelegt, um quasi den Rahmen abzustecken. Ich gehe davon aus, dass diese bekannt sind, reiche sie aber gerne nach.
Die Ausgestaltung und insbesondere die Details werden in den Jahren 2009/2010 dann abschließend getroffen werden.
Dies soll in enger Abstimmung erfolgen mit den berufsständigen Vertretungen, dem Landespersonalausschuss, aber auch mit den betroffenen Bediensteten, die ich dazu ausdrücklich ermuntere, sich in die Diskussion einzuschalten.
Ein wesentlicher Punkt wird dabei die Abschaffung des Systems der vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehoberen höheren Dienstes sein, der durch eine Laufbahn ersetzt wird, die die Besoldungsgruppen von A3 bis A16 und die Ende der Besoldungsgruppe B umfassen wird.
Der Einstieg in die Laufbahn um die Ämterzuordnung wird wie bisher nach Vorbildung und Qualifikation erfolgen. Die Dienstposten werden unter Berücksichtigung des Stellenplanes bewertet, Beamte in der Besoldungsgruppe A2 werden in das Eingangsamt A3 übergeführt. Die bestehenden Regelaufstiege vom einfachen in den mittleren und vom mittleren in den gehobenen Dienst bleiben erhalten. Damit wird weiter die jeweils erforderliche Ausbildung für die nächsthöhere Qualifikation durchlaufen.
Die abschließenden Prüfungen führen zum Qualifikationserwerb. Der Aufstieg in eine Laufbahn des mittleren, nicht technischen Dienstes für besondere Dienstleistungsbereiche geht in einer neuen, einheitlichen Laufbahn auf. Das bestehende zentrale Aufstiegsverfahren vom gehobenen, wie der höhere Dienst, wird flexibler gestaltet und modifiziert .
Um für die erforderliche Verwendungszeit und ein allgemeines Basiswissen auch weiterhin sicher zu stellen, wird die Hälfte der Qualifizierungsmaßnahmen künftig einheitlich durch alle Staatsministerien, unter Beteiligung des Landespersonalausschusses gemeinschaftlich festgelegt, um die Flexibilität der Einsatzmöglichkeit zu stärken. Die andere Hälfte wird vom Staatsministerium fachspezifisch und unter Ausrichtung an den konkreten Verwendungsplanungen eigenständig ausgestaltet. Diese ressorteigenen fachspezifischen Konzepte werden vom Landespersonalausschuss akkreditiert. Ziel muss es aus meiner Sicht sein, die Qualifizierung für die nächsthöhere Stufe durch Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, die aber keinen Prüfungscharakter wie die bislang vorhandenen Aufstiegsprüfungen nach sich ziehen sollen.
Auch gehe ich mit Ihnen überein, dass eine Abschlussnote im Rahmen der Anstellungsprüfung eine Momentaufnahme ist.
Sie ist die Eintrittskarte, anhand derer entschieden werden muss, ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerberin in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden kann. Das weitere Fortkommen soll sich nach meinem Dafürhalten daran orientieren, welche Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Beamte bzw. die Beamtin im aktiven Dienst zeigt.
Deshalb fand ich es in hohem Maße befremdlich, wenn bei Zuteilung von Dienststellenleitungen noch erwähnt wurde, wer in der Anstellungsprüfung von den Bewerbern die beste Note hatte.
Ich werde deshalb bei den künftigen Detailausgestaltungen gerade auf dieses von Ihnen monierte Moment ein besonderes Auge haben.
Denn ich stimme mit Ihnen überein, die tatsächliche Arbeitsleistung bestimmt die Leistungs-fähigkeit des Öffentlichen Dienstes und bietet die Grundlage für ein sicheres, im Bildungsbereich erfolgreiches, soziales umweltfreundliches Bayern und vieles mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL