Frage an Petra Guttenberger von Thomas K. bezüglich Staat und Verwaltung
Hallo Frau Guttenberger,
wie erklären Sie es sich, dass ausgerechnet im vorbildlichen Bayern je nach Standpunkt so ca. 100 Steuerfahnder fehlen? Wo doch gerade in Bayern, der Pro-Kopf-Erfolg eines Steuerfahnders weit über dem Bundesdurchschnitt liegt, also besonders wichtig wäre. Ist das vielleicht Teil der Standort-Politik der CSU, Reiche ungeschoren zu lassen?
Mit freundlichem Gruß,
Thomas Kohlruß
Sehr geehrter Herr Kohlruß,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. September 2008.
Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen jetzt erst antworte, aber ich wollte Ihnen aktuelle Zahlen geben und die Angelegenheit noch einmal recherchieren.
Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Betriebsprüfung im Bundesvergleich sehr effizient arbeitet. Dies zeigen die Ergebnisse pro Prüfer. Diese lagen in Bayern 2004 bei ca. 1,3 Mio., 2005 bei ca. 1,05 und 2006 bei ca. 2,1 Millionen.
Der Bundesdurchschnitt erreichte im Jahr 2004 988.000, 2005 ca. 998.000 und im Jahr 2006 ca. 1,2 Millionen. Es ist richtig, dass ausscheidende Kräfte in der Betriebsprüfung bis einschließlich 2007 nicht zu 100 % ersetzt werden konnten.
Jedoch wurden zeitgleich Kräfte in der sogenannten betriebsnahen Veranlagung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung aufgestockt.
Um hier weitere Optimierungen zu erreichen, läuft seit 2004 in Bayern das Pilotprojekt „Automationsgestützte Fallauswahl“. Anhand sogenannter Risikoregelungen wird eine maschinelle Vorauswahl von möglichen prüfungswürdigen Fällen getroffen. Das Ergebnis der Auswertung wird dann der Betriebsprüfungsstelle in Listenform zur Verfügung gestellt, um der Steuerverwaltung eine zusätzliche Erkenntnisquelle bei der Auswahl zu prüfender Fälle zu er- möglichen.
Gleichzeitig ist es nicht effizient, allein den Prüfungsbereich aufzustocken, sondern es muss mit jedem zusätzlich eingestellten Betriebsprüfer/in oder Steuerfahnder/in, usw. zwangsläufig auch auf der Veranlagungsseite eine entsprechende Personalisierung mit einhergehen.
Dies gilt vor allem deshalb, da Bayern über keine „Veranlagende Betriebsprüfung“ verfügt und Bescheide aufgrund von Prüfungen in der Regel rechtlich angegriffen werden.
Wie Sie sicher wissen haben wir, um einen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen, der allen Bürgerinnen und Bürgern nutzt und die Spielräume für die Zukunft erhält, ab 2003 einen Sparkurs gefahren, der sich vor allem auch im Bereich der Stellen für Beamtinnen und Beamte auswirkte.
Ich setze mich bereits seit längerem dafür ein, die Finanzverwaltung aus den ursprünglich einmal festgelegten Abbaubereich herauszunehmen.
Letztlich sind es gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung, welche die Finanzmittel für die weiteren Haushaltsaktivitäten des Freistaates schaffen.
Die Vorstellung, bewusst einem Teil der Bevölkerung „ungeschoren zu lassen“, ist also nicht richtig.
Auch bitte ich nicht den Schluss zu ziehen, dass mehr Prüferinnen und Prüfer ein exakt entsprechendes Mehrergebnis nach sich ziehen würden.
Eine Aufstockung im Prüfungsbereich ist dessen ungeachtet auch aus meiner Sicht erforderlich.
Im März 2008 beginnen 520 Anwärterinnen und Anwärter ihren Dienst in der bayerischen Steuerverwaltung, so viele wie seit 2003 nicht mehr. 2007 waren es noch rund 320 Einstellungen. Mit diesen zusätzlichen Kräften, die 2010/2011 ihre Ausbildung abschließen, sollen dann vor allem auch die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung personell gestärkt werden.
Letztlich ist uns diese Aufstockung aber nur deshalb möglich, weil sich durch die Einsparungen seit 2003 wieder neue Perspektiven in finanzieller Hinsicht eröffnet haben.
Ich hoffe, ich habe Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL