Porträt Petra Guttenberger
Petra Guttenberger
CSU
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Frage von Hans-Peter S. •

Frage an Petra Guttenberger von Hans-Peter S. bezüglich Gesundheit

Bitte äußern Sie sich zu dem in Bayern heiß diskutierten Thema zum "Nichtraucher-Schutzgesetz".

- Wie stehen Sie dazu?

- Wären Sie (ihre Partei) für Änderungen falls Sie Regierungspartei würden? Wenn ja, welcher Art (Lockerung - z. B. Anpassung an Regelungen anderer Bundesländer wie z. B. Baden-Württemberg - oder Verschärfung - z. B. Verbot von Raucherclubs)?

Porträt Petra Guttenberger
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hans-Peter Sulzer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.08.2008.

Der entscheidende Grund für die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Nichtraucherschutz ist die lange Zeit verkannte Gefahr des Passivrauchens.

Zum Beispiel sterben nach Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums, des Hygiene­instituts des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Instituts für Epidemiologie und Sozial­medizin der Universität Münster, in Deutschland jährlich über 3.300 Nichtraucher am Zigaretten­rauch. Auch für die Entwicklung zahlreicher nicht tödlicher Fälle von Coronal-Herz-Krankheiten, Schlaganfällen und chronisch obstruktiver Lungenerkrankungen zeichnet das Passivrauchen verantwortlich.

Solange die Gesundheitsgefahr durch Rauchen für das gesundheitliche Empfinden des jeweiligen Rauchers im Blickpunkt stand, hätte ich ein Eingreifen staatlicherseits in den Rechtsraum einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zugestimmt.

Für mich als Juristin weiß ich, dass kein Grundrecht uneingeschränkt gilt und die berechtigten Interessen einer Güterabwägung zugrunde zu legen sind.

Demzufolge muss Rauchen dann erlaubt bleiben, wo es sich nur um Selbstgefährdung handelt, also im privaten Bereich bzw. in geschlossenen Gesellschaften. Gleichzeitig gilt es aber, auch die Menschen vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen, die sich eben gerade nicht den Gefahren durch das Rauchen aussetzen möchten.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe von Anfang August bestätigt den Bayerischen Gesundheitsschutz mittels Nichtraucherschutzgesetz. Mit dem Beschluss vom 12.08.2008 haben die Richter auch die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums zu den geschlossenen Gesellschaften bestätigt.

In dem Richterspruch wurde eindeutig festgestellt, dass so genannte „Raucherclubs“ zulässig seien, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Damit wurde die tolerante Haltung des Bayerischen Landtages und insbesondere der CSU-Fraktion dahingehend bestätigt, dass der Bayerische Weg der mit der Verfassung im Einklang stehende ist.

Es geht nicht darum, den Raucherinnen und Rauchern das Leben zu erschweren, sondern darum Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu schützen. Das heißt, dass ich dafür eintrete, den Nicht­raucherschutz in Bayern in der derzeitigen Form zu belassen.

In einer toleranten Gesellschaft gilt es, die Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu schützen. Raucherinnen und Raucher haben die Möglichkeit, entweder für eine Zigarette kurz vor die Tür zu gehen, das Rauchen in ihren privaten Bereich zu Hause zu verlegen, ins Freie oder in geschlossene Gesellschaften, nämlich Raucherclubs.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Guttenberger, MdL

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