Frage an Petra Guttenberger von Alfons S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Guttenberger,
die Mehrheit der CSU-Abgeordneten ist offenbar für eine Abschafftung der Studiengebühren, sieht sich aber durch den Koalitionsvertrag gehindert, dies im Parlament zu beschließen. Ein Koalitionsvertrag ist kein Vertrag im strengen Sinne, weil er vor Gericht nicht eingeklagt werden kann. Praktisch wird durch einen solchen Vertrag das freie Mandat des Abgeordneten beschränkt, obwohl dieser trotzdem frei abstimmen kann. Oberstes Staatsorgan ist der Koalitionsausschuss, der alle wichtigen Entscheidungen trifft und der mit Hilfe der Fraktionsdisziplin alle Abgeordneten teilweise entmachtet, die nicht der Koalition angehören. Wie beurteilen Sie als Mitglied des für Verfassungsfragen zuständigen Ausschusses diese Diskrepanz zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Alfons Schwarzenböck