
(...) Es gilt daher erneut deutlich zu betonen, dass mit der geplanten Änderung keine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorgenommen wird! Ziel der Regelung ist es vielmehr, für eine Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen. (...)