
(...) Unsere Finanzämter verfolgen diese Ansprüche konsequent. Die Hamburger Steuerverwaltung hat mit als erste in Deutschland Cum-Ex-Geschäfte aufgedeckt und ihre Ansprüche erfolgreich bis zum Bundesfinanzhof durchgesetzt. Manchmal ist es allerdings schwierig zu beweisen beziehungsweise darzulegen, ob eine Forderung oder ein Anspruch tatsächlich besteht. (...)