Frage an Peter Tschentscher von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage jährlich per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrte Frau M.,
die Hamburgische Bauordnung (HBauO) verpflichtet Vermieter zum Einbau von Rauchmeldern, um die körperliche Unversehrtheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.
Die Frage des Einbaus von Funkrauchmeldern wurde auch im Rahmen des Hamburger Tätigkeitsberichts Datenschutz 2019 unabhängig geprüft. Die Datenschützer kommen darin zu dem Schluss, dass "eine Abwägung der gegenläufigen Positionen […] letztlich kein Überwiegen der Grundrechte und Grundfreiheiten Betroffener ergeben [hat]." So ließen beispielsweise Demontageerkennung und Abstandsmessung nach Aussage der Datenschützer keinen tiefgehenden Rückschluss auf die private Lebensführung zu. Sie finden die ausführliche Begründung im Tätigkeitsbericht Datenschutz 2019 auf Seite 128 ff. hier: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/28._Taetigkeitsbericht_Datenschutz_2019_HmbBfDI.pdf
Seitens des Brandschutzes wird das Sicherheitsniveau bei Funkmeldern höher eingeschätzt als im Vergleich mit analogen Geräten, da beispielsweise eine Ferninspektion per Funk stattfinden kann. Hinzu kommt, wenn der Einbau und die Wartung in einer Hand gebündelt geschehen und einheitlich in einer Hausgemeinschaft geregelt sind, liegt ein höheres Maß an Sicherheit vor.
Mögliche Gesundheitsrisiken sind bei der Frage der Digitalisierung des Wohnraums ebenfalls zu berücksichtigen. Der bisherige Erkenntnisstand aus Studien zeigt jedoch, dass eine thermische Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder die bislang einzige wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung sei. Sie ist bei alltäglichen technischen Anwendungen so gering, dass nach derzeitigem Stand der Wissenschaft negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht nachweisbar sind. Eine kontinuierliche Prüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dennoch geboten und erfolgt auch. Nähere Informationen dazu bietet das „Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder“ am Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/das-kompetenzzentrum/das-kompetenzzentrum.html
Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis und bin auch der Meinung, dass wir die Fragen der Digitalisierung in den eigenen vier Wänden weiterhin prüfen und abwägen müssen, um den hohen sicherheits- sowie gesundheits- und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher