Frage an Peter Tschentscher von Ingrid R. bezüglich Familie
Wieso haben Sie nicht darauf bestanden, dass das ergaunerte Geld der reichen Klienten der Privatbank in die Quantitäts- und Qualitätsverbesserung der Kitas, wo es dringend gebraucht wird, geflossen ist.
Sehr geehrte Frau R.,
ich halte es für sehr wichtig, dass unsere Finanzämter in den sogenannten Cum-Ex-Geschäften alle Ansprüche geltend machen. Unsere Finanzämter verfolgen diese Ansprüche konsequent. Die Hamburger Steuerverwaltung hat mit als erste in Deutschland Cum-Ex-Geschäfte aufgedeckt und ihre Ansprüche erfolgreich bis zum Bundesfinanzhof durchgesetzt. Manchmal ist es allerdings schwierig zu beweisen beziehungsweise darzulegen, ob eine Forderung oder ein Anspruch tatsächlich besteht.
Ein Finanzamt muss seine Forderungen immer belegen, und dies muss auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, sonst drohen der Stadt große finanzielle Schäden durch Verzinsungsansprüche, Prozess- und Beraterkosten und möglicherweise auch Amtshaftungsansprüche. In Hamburg gibt es dabei keine politische Einflussnahme auf die Entscheidungen der Steuerverwaltung, die diese ausschließlich nach rechtlichen Gesichtspunkten trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher