Frage an Peter Tschentscher von Birgit L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Tschentscher,
ich habe gerade Ihr Interview im Morgenmagazin (ZDF, 14.2.2020) gesehen.
Ich habe mich danach gefragt, ob Sie als damaliger Finanzsenator oder der damalige Bürgermeister, Olaf Scholz, mit der aktuellen Staatsrätin der Hamburger Finanzbehörde, Bettina Lentz, bzw. dem ehemaligen Staatsrat Lattmann über den Umgang mit den Steuernachforderungen der Warburg-Bank gesprochen haben oder es diesbezüglich sogar Weisungen Ihrerseits gab. Wie ich weiß, vertreten Staatsräte den Senator innerhalb der Behörde. In ihrer Arbeit sind sie an die Weisungen des Senators gebunden.
Haben Sie bzw. Olaf Scholz diesbezüglich z. B. Weisungen zur Prioritätensetzung in der Abarbeitung dieser Angelegenheit der Finanzbehörde verfügt und wenn nicht, warum nicht. Für die Arbeit als Staatsrat ist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Senators notwendig. Gab es diese Übereinstimmung in dem Jahr als dieser Steuernachforderung zu verjähren drohte?
Freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Linde
Sehr geehrte Frau Linde,
ich darf zu konkreten Steuerfällen nichts sagen, sonst mache ich mich strafbar. Daher kann ich Ihre Darstellung weder bestätigen noch dementieren. Ich kann aber klipp und klar sagen: Es gibt in Hamburg keinen politischen Einfluss auf Entscheidungen der Finanzämter. Ich habe auch persönlich mit keinem Vertreter der Warburg-Bank über ihre Steuerangelegenheiten gesprochen. Wir haben in Hamburg eine sehr konsequente Haltung in den Cum-Ex-Fragen. Unsere Finanzämter waren die ersten in Deutschland, die diese Strukturen schon seit 2010 ermittelt und sie erfolgreich bis zum Bundesfinanzhof verfolgt haben. Wir sind hinter jedem Steuer-Euro her, den wir zurückerhalten können. Das ist eine sehr konsequente Haltung für mich und unsere Steuerverwaltung in Hamburg. Es gibt bei diesen steuerlichen Verfahren keinerlei Beteiligung von außen. Das steuerliche Verfahren wird von den Finanzämtern und den Steuerrechtsexperten der Finanzbehörde geführt. Und dort werden die Entscheidungen streng nach rechtlichen Gesichtspunkten getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Tschentscher