
(...) Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist durch das Grundgesetz garantiert. Dennoch kann kein Staat die Begehung von Straftaten grundsätzlich verhindern. Sie können sich aber sicher sein, dass die Bundesregierung alles daran setzt, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. (...)