Frage an Peter Tauber von Simone M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Tauber.
Laut Kriminalstatistik gab es im Jahr 2016 193500 Gewalttaten.
Ich habe große Angst!
Nun meine Frage:
Wie viele Haftplätze stehen bundesweit zur Verfügung, und wie viele sind noch unbelegt?
Wie viele müssen nur allein aus Platzmangel auf freiem Fuß gesetzt werden?
Ist mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gewährleistet?
Mit freundlichen Grüßen
Simone Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist durch das Grundgesetz garantiert. Dennoch kann kein Staat die Begehung von Straftaten grundsätzlich verhindern. Sie können sich aber sicher sein, dass die Bundesregierung alles daran setzt, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat bereits viele Maßnahmen unternommen, um diesem Auftrag nachzukommen. Polizisten und Rettungskräfte werden besser geschützt, indem das Strafrecht bei Angriffen auf Sicherheitskräfte verschärft wird. Außerdem können verurteilte Extremisten nach der Haftentlassung zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden, um eine bessere Kontrolle durch die Polizei zu ermöglichen. Zudem haben wir mit der Reform des BKA-Gesetzes den rechtlichen Rahmen für eine Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen. Und mit Erweiterung der Auswertung von Fluggastdaten werden wir eine bessere Grundlage schaffen, dass gesuchte Personen und kriminelle Vorgehensmuster schneller und systematischer erkannt und geahndet werden können.
Die CDU setzt sich zudem dafür ein, dass der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen, Einkaufszentren und Sportstätten umfangreicher umgesetzt wird, um so Straftäter stärker abzuschrecken. Weiterhin werden wir auch auf Bundesebene in mehr Personal und bessere Ausrüstung der Bundespolizei investieren. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden, um die Aufklärung und Prävention von Straftaten zu verbessern.
Seien Sie versichert, jeder verurteilte Straftäter wird seine Strafe verbüßen müssen und dieser nicht auf Grund von Platzmangel o.ä. entgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB