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Frage von Klaus K. •

Frage an Peter Tauber von Klaus K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Tauber,

die Geschäftsordnung des Bundestages soll geändert werden. Ab der 19. Legislaturperiode soll nicht mehr der (die) lebensälteste Abgeordnete die konsituierende Sitzung leiten, sondern der (die) dienstälteste. Von diesem Vorhaben hörte ich zunächst im Radio, später las ich davon mehreren Zeitungen, unter anderem in der "Rheinischen Post" am vergangenen Samstag. In diesem Artikel wurden auch Sie erwähnt. Begründet wird dies damit, dass für die Leitung der ersten Sitzung Erfahrung im Plenum unabdingbar erforderlich sei.

Ich kann dem nicht so ganz folgen. Dazu meine Fragen:

a) warum war diese Erfahrung bei den ersten 18 Legislaturperioden entbehrlich?

b) welche konkreten Gefahren drohen, wenn die alte Tradition fortgeführt und nicht verändert wird?

c) woran liegt es, dass man satte 68 Jahre seit 1949 gebraucht hat, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen?

Mit freundlichen Grüßen

K. Kremer-Neufeldt

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Sehr geehrter Herr Kremer-Neufeldt,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die vorgeschlagene Neuregelung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages stellt eine Erweiterung der bisherigen Regelung dar. Zukünftig soll nicht mehr der lebensälteste Abgeordnete die erste Sitzung des neugewählten Bundestages leiten, sondern der Dienstälteste. Damit wird sichergestellt, dass ein Parlamentarier die konstituierende Sitzung leitet, der über die notwendige parlamentarische Erfahrung verfügt. Bei der bisherigen Regelung ist es dem Zufall überlassen, über wieviel Erfahrung der Alterspräsident verfügt. Diese Zufallsauswahl wird der Bedeutung der konstituierenden Sitzung des wichtigsten deutschen Parlaments und des Amtes selbst nicht gerecht.

Eine "Gefahr" geht von der bisherigen Regelung nicht aus, langjährige parlamentarische Erfahrung ist jedoch wünschenswert, um der wichtigen symbolischen Bedeutung für unsere Demokratie, die dieses Amt repräsentiert, gerecht zu werden. Die Neuregelung betont diese besondere Ehre und Verantwortung und hebt die Bedeutung des Amtes hervor.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber MdB