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Frage von Oliver N. •

Frage an Peter Röhlinger von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Röhlinger,

als Obmann und Sprecher des Petitionsausschusses der FDP-Bundestagsfraktion wurde Ihnen im Mai 2012 die Petition 4-16-07-4022 weitergeleitet, deren Zuständigkeit vorher bei ihrem Fraktionskollegen Stepahn Thomae lag und aufgrund eines Personalwechsels innerhalb der FDP erfolgte.

Herr Stephan Thomae, mit dem wir in Berlin ein sehr konstruktives Gespräch führten, hat Sie darum gebeten, sich unserer Sache anzunehmen und sich für unsere Petition - wie das die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke ebenfalls getan haben - auszusprechen.

Leider haben Sie sich abschließend nicht für unsere Petition ausgesprochen und sich somit gegen die Interessen von 160000 Erbbaurechtsnehmern in Deutschland gestellt.

Fragen:

1. Weshalb haben Sie sich gegen den Ratschlag Ihres Kollegen Stepahn Thomae (FDP) entschieden und sich nicht für unsere Petition ausgesprochen?

2. Weshalb haben Sie jegliche Gesprächsangebote unserer Interessengemeinschaft - trotz mehrfach telefonisch erfolgter Anfrage - nicht erwidert?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Neuber, Interssengemeinschaft von Erbbauberechtigten Wolfsburg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neuber,

Ihre Fragen möchte ich folgendermaßen beantworten:

Ihre Petition wurde vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gründlich bearbeitet. Ihrem Anliegen konnte dennoch nicht entsprochen werden. Die Gründe dafür hat der Petitionsausschuss ausführlich dargelegt, ich muss sie an dieser Stelle nicht wiederholen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mit der Vergabe von Gesprächsterminen zurückhaltend bin.
Sie vertreten die Interessen Ihrer Interessengemeinschaft. Der Deutsche Bundestag hat dafür zu sorgen, dass möglichst viele Interessen berücksichtigt werden und ein Interessenausgleich stattfindet. Dieser Grundsatz gilt auch im Erbbaurecht.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Röhlinger MdB