Frage an Peter Röhlinger von Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Röhlinger
Im Internet konnte ich lesen,dass Sie als Bundestagsabgeordneter unter anderen im Petitions-ausschuss des Bundestages tätig sind.In unseren Ihnen sicherlich bekannten Töpferstädtchen Bürgel,sind wir im Begriff ein Bürgerbegehren gegen ein neues Verkehrskonzept (ruhender Verkehr ,Amtsblatt der Stadt Bürge vom 06.06.2012), welches die ohnehin schon angespannte Parksituation erheblich verschlechtern würde ,ins Leben zu rufen. Ein Petition mit einer Unterschriftensammlung fand bei unseren Stadtoberhaupt (Bürgermeister Nitsch) bisher wenig Gehör. Wir würden uns freuen , wenn Sie als Mitglied des Petitionsausschusses des Bundestages,uns bei unser zukünftigen Arbeit mit Rat und Tat unterstützen könnten.
Mit freundlchen Grüßen
Peter Paumann
Sehr geehrter Herr Paumann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unterschriftenlisten, Bürgerbegehren und Petitionen sind verschiedene Mittel, um auf ein Anliegen aufmerksam zu machen und es nach Möglichkeit durchzusetzen. Der Erfolg eines Bürgerbegehrens hängt von der Unterstützung des Anliegens durch einen bestimmten Teil der Bürgerschaft ab. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann nur bei solchen Anliegen tätig werden, die auf Bundesebene zu entscheiden sind. Bei Anliegen auf kommunaler Ebene ist ggf. der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags zuständig.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Röhlinger MdB