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Frage von Karina B. •

Frage an Peter Röhlinger von Karina B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Röhlinger,

soweit mir bekannt ist, haben der Bundestag und der Bundesrat im Jahr 2009 ein Gesetz über Mindestlöhne für bestimmte Branchen in Deutschland verabschiedet.
Dabei soll für die Branche Wach- und Sicherheitsleute von einem Mindestlohn von 6 € die Rede gewesen sein.
Mir ist aber bekannt, das sowohl in Thüringen als auch in Sachsen in dieser Branche nicht mehr als 4,53 € gezahlt werden und das man in dieser Branche trotz Vollzeitjob noch auf ein ALG II zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen ist.
Was machen Gesetzte für einen Sinn, wenn Sie nicht für alle Arbeitgeber verbindlich sind?
Welchen Anreiz haben Löhne, die nicht zur vollen Lebenssicherung dienen, gegenüber dem Bezug von ALG II? Da ist es doch bequemer nicht zu arbeiten als täglich korekt einen Job zu machen!
Ihr Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren!

Mit freundlichem Gruß Karina Boldys

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Boldys,

es ist richtig, dass es für einige Branchen Mindestlöhne gibt und dass weitere Branchen sie beantragen. So haben sich kürzlich auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe die Tarifpartner auf einen Mindestlohn verständigt, über den die Bundesregierung noch zu entscheiden hat. Demnach sollen Wachschützer ab 2011 je nach Region 6,53 bis 8,46 Euro Stundenlohn erhalten. Die Entscheidung der Bundesregierung steht aber noch aus, sie prüft die Mindestlohn-Anträge aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Liberalen sehen in Eingriffen des Staates in die Lohnfindung ein erhebliches Problem und setzen sich stattdessen für die Stärkung der Tarifautonomie ein. Gesetzliche Mindestlöhne verschärfen den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren sowie im Niedriglohnbereich. Sie führen tendenziell zu höheren Preisen und schwächen damit die Kaufkraft. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Peter Röhlinger