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Antwort von Peter Ramsauer
CSU
• 08.05.2013

(...) Auch wenn mit dem im EU-Binnenmarktausschuss erreichten Kompromiss bezüglich der EU-Konzessionsrichtlinie ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wurde, wäre es besser gewesen, den Trinkwasserbereich aus der Konzessionsrichtlinie ganz herauszuhalten und eine absolute Ausnahmeregelung für die kommunale Wasserversorgung zu schaffen. Dies gilt umso mehr, als für Dienstleistungskonzessionen meines Erachtens auch kein Regelungsbedarf besteht. (...)

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