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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Peter Ramsauer von Ulrich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

weshalb haben Sie den Antrag gegen die Privatisierung der Wasserverordnung abgelehnt und damit FÜR eine Privatisierung?
Glauben Sie ernsthaft, dass eine Privatisierung dem Bürger nutzt? Ein Blick nach Portugal zeigt, dass die Privatisierung der dortigen Wasserversorgung zum Schaden der Bürger war.

Wie kann die Politik sicher stellen, dass die hohe deutsche Wasserqualität ebenso wie die niedrigen Preise beibehalten werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Privatisierung der Wasserversorgung verhindern“, in der Sie um eine Erklärung für mein Abstimmungsverhalten in der Frage der Wasserversorgung bitten.
Zu den Anträgen der Opposition ist anzumerken, dass es sich lediglich um ein taktisches Manöver handelt, da über die Zukunft der Wasserversorgung nicht im Bundestag, sondern auf EU-Ebene entschieden wird. Die Mandatsträger der CSU machen ihren Einfluss deshalb auf allen politischen Ebenen geltend. Ich selbst habe meiner Haltung wiederholt deutlich gemacht und sich ausdrücklich gegen jede Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen.

Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte noch einmal hervorheben: Die Versorgung mit Trinkwasser ist eines unserer wertvollsten Güter und nirgendwo so gut aufgehoben wie bei unseren Städten und Gemeinden. Die kommunalen Versorger bürgen für höchste Qualität beim Trinkwasser. Daher teile ich die Befürchtungen bezüglich der Auswirkungen der geplanten Konzessionsrichtlinie. Ich bin der Meinung, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen durch die geplante Konzessionsrichtlinie erheblich eingeschränkt werden würde.

Auch wenn mit dem im EU-Binnenmarktausschuss erreichten Kompromiss bezüglich der EU-Konzessionsrichtlinie ein Schritt in die richtige Richtung gegangen wurde, wäre es besser gewesen, den Trinkwasserbereich aus der Konzessionsrichtlinie ganz herauszuhalten und eine absolute Ausnahmeregelung für die kommunale Wasserversorgung zu schaffen. Dies gilt umso mehr, als für Dienstleistungskonzessionen meines Erachtens auch kein Regelungsbedarf besteht. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gelten im Vergaberecht die primärrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz.

Mit meiner Haltung stehe ich klar auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis, die von ihrem Abgeordneten zu Recht erwarten, sich für den Erhalt der kommunalen Trinkwasserversorgung stark zu machen. Wasser gehört in die öffentliche Hand - denn Wasser ist kein Gut wie jedes andere, sondern ein Stück Lebensqualität. In diesem Sinne: Nein zur Privatisierung! Sie können sicher sein: Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Kommunen alleine entscheiden können, wie sie die Trinkwasserversorgung ihrer Bürger organisieren. Diese Haltung haben die Abgeordneten der CSU -Landesgruppe auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht. Die Zustimmung zu Schaufensteranträgen bringt uns in der Sache aber keinen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen

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