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Frage von Beate R. •

Frage an Peter Ramsauer von Beate R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

in einerStudie aus ihrem Ministerium "Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen" betrachten Sie die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten als geeignestes Instrument zur Wohnungsmarktpolitik.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CDMQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bbsr.bund.de%2FBBSR%2FDE%2FVeroeffentlichungen%2FBMVBS%2FSonderveroeffentlichungen%2F2013%2FDL__Arbeitshilfen%2CtemplateId%3Draw%2Cproperty%3DpublicationFile.pdf%2FDL_Arbeitshilfen.pdf&ei=HUhgUYmEFJHAswbEg4D4Ag&usg=AFQjCNF-mE_UCxfpmd81Baj2gEyzdWiyJA&bvm=bv.44770516,d.Yms

Ich habe bisher immer geglaubt, die Angemessenheitsgrenzen zeichnen die Mietpreisentwicklungen auf einem freien Wohnungsmarkt nach. Und seien nicht dazu da, diesen zu beeinflussen oder gar maßgeblich zu steuern. Wie durch kommunale Unterkunftssatzungen die “Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards verbessert” werden soll, ist mir nicht recht nachvollziehbar.

Haben Sie empirische Belege für ihre Behauptung?

Steigen deshalb auf dem Münchner Wohnungsmarkt die Mieten, weil die Angemessenheitskriterien viel zu hoch angesetzt wurden?

Wie wird durch kommunale Unterkunftssatzungen die “Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards verbessert” werden?

Mit freundlichen Grüßen

Beate Richter