(...) In meiner Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass die Federführung für das Fluglärmgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegt. Da das Gesetz eine Überprüfung der Grenzwerte 2017 vorsieht, noch nicht für alle Flughäfen Lärmschutzbereiche neu festgelegt wurden und auch die dritte Fluglärmschutzverordnung noch nicht erlassen wurde, kommt dem zeitnahen und effizienten Vollzug des novellierten Fluglärmgesetzes durch die Länder eine vorrangige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund lässt sich gegenwärtig noch kein genauer Termin für die Änderung des Fluglärmgesetzes angeben. (...)
(...) Der Luftverkehr ist weitestgehend gebührenfinanziert und erhält grundsätzlich keine staatlichen Subventionen. Gleichwohl entstehen dem Bund, insbesondere bei Neu- oder Ausbauten von Flughäfen, Kosten für Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Autobahnanbindung), an denen die Luftverkehrswirtschaft nicht beteiligt wird. (...)
(...) Durch die Kreisgebietsreformen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich oftmals der Zuschnitt und der Name der Verwaltungsbezirke, wie zum Beispiel der Landkreise, geändert. Viele vertraute Unterscheidungszeichen sind dadurch verschwunden. (...)
(...) Damit stehen den Ländern auch künftig ausreichend Mittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen und für qualitative Verbesserungen des ÖPNV zur Verfügung, die sie in eigener Verantwortung einsetzen müssen. Der Bund hat auf die Gestaltung des Verkehrsangebotes vor Ort keinen Einfluss. (...)