Frage an Peter Ramsauer von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
als Techniker kann ich mir einen Kommentar zur aktuellen Debatte der Verkürzung des TÜV-Intervalls ab einem bestimmten Fahrzeugalter nicht verkneifen.
Eine Überarbeitung der Regelung ist sicherlich erforderlich, um die Zahl der Unfalltoten zur verringern, aber die Verkürzung der Intervalle ist, wenn überhaupt, nur die halbe Wahrheit.
So wird man mit ein paar kleinen Rostlöchern in Türen oder Korrosse wieder nach Hause geschickt, das hat auf die Fahrzeugsicherheit aber wenig Einfluss.
Was aber wieder einmal außer Acht gelassen wird, ist das Prüfen der Stoßdämfer ab einem gewissen Fahrzeugalter.
Alte Fahrzeuge haben alte Stoßdämfer, und die tragen nun mal neben den Reifen ein Fahrzeug sicher über die Straßen und durch Kurven.
Aber unser TÜV hält es ja für überflüssig, diese oftmal alles entscheidende Bauteil zu prüfen und das seit Jahrzehnten!!!!. - Ein Skandal !!!
Eine optische Prüfung reicht hier nicht aus - und auch der Test durch das Drücken auf den Kotflügel ist reine Kosmetik. (Das wird Ihnen jeder Werkstattmeister bestätigen)
Da wird wieder einmal nicht an der Ursache gearbeitet, sondern am Phänomen.
Ich frage mich - wo sind eigentlich die Experten bei solchen Entscheidungen???
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kühle
Sehr geehrter Herr Kühle,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Intervallen der Hauptuntersuchung und der genaueren Prüfung der Stoßdämpfer.
Die im Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Verordnung enthaltene Fristverkürzung der Untersuchungen für Pkw und Krafträder ab dem siebten Zulassungsjahr auf ein Jahr, lehne ich ab. Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hierzu erstellte Nutzen-/Kosten-Analyse ergibt für eine solche Vorschrift ein Nutzen-/Kosten-Verhältnis von kleiner 1,0.
Zur genaueren Prüfung der Stoßdämpfer möchte ich Ihnen Folgendes erläutern:
Zurzeit gibt es zwei unterschiedliche Messprinzipien für die Messung der Wirksamkeit der Achsdämpfung (Schwingungsdämpfer und Elastomere in den Achsanlenkungspunkten), deren Ergebnisse nicht miteinander korrelieren. Außerdem bestehen Zweifel an der Aussagekraft dieser Messprinzipien.
Ein neues, noch im Validierungsprozess befindliches Messverfahren dürfte nach heutigem Erkenntnisstand die vorerwähnten Nachteile nicht mehr haben. Außerdem ist es wesentlich kostengünstiger, was wiederum für die Fahrzeughalter in Bezug auf mögliche Gebühren-/Entgelterhöhungen zu beachten ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer