Frage an Peter Ramsauer von Carmen L. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Ramsauer,
wie gehen Sie mit dem Geld der Steuerzahler um ??? Alte Kennzeichen, für was bzw. wen denn ?
Wechselkennzeichen wären wichtiger. Im Landkreis TS hat es eine Ewigkeit gedauert bis Motorradfahrer ein kleineres Kennzeichen bekommen konnten. Wunschkennzeichen gehen schon gar nicht, weil diverse Ziffern + Zahlen für den "Normalbürger" nicht vergeben werden (für wen sind diese bitte reserviert ?).
Bitte verwenden Sie die Steuergelder für wichtige Angelegenheiten. Manchmal hat man den Eindruck, dass diverse Themen aus Langeweile oder "weil mir sonst nix einfällt" aus dem Boden gestampft werden.
Also ich wüsste schon was noch alles zu erledigen wäre
Gruß auch eine Nichtmehrwählerin
Sehr geehrte Frau Lempert,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hintergrund für die Rückkehr alter Unterscheidungszeichen an Fahrzeugen.
Lassen Sie mich vorab kurz das Kennzeichensystem erläutern. Das gegenwärtige Kennzeichensystem wurde 1956 eingeführt, 1990 auch in den neuen Ländern. Durch die Kreisgebietsreformen in den vergangenen Jahrzehnten haben sich oftmals der Zuschnitt und der Name der Verwaltungsbezirke, wie zum Beispiel der Landkreise, geändert. Viele vertraute Unterscheidungszeichen sind dadurch verschwunden.
Das alte Kennzeichen darf zwar an dem Fahrzeug, für das es zugeteilt wurde weiter geführt werden, kann aber keinem neuen Fahrzeug mehr zugeteilt werden. Es ist damit "auslaufend". Zudem gilt bisher: Ein Verwaltungsbezirk - ein Unterscheidungszeichen. Es wurde im Zuge der Verwaltungsreformen deshalb bisher regelmäßig eine neue Buchstabenkombination eingeführt.
Ich wurde von den Verkehrsministern der Bundesländer aufgefordert, die Länder bei der Wiedereinführung alter, auslaufender und bereits ausgelaufener Altkennzeichen durch entsprechende Rechtsänderung zu unterstützen. Es sollte zudem ermöglicht werden, dass von einer Zulassungsbehörde mehrere Unterscheidungszeichen zugeteilt werden. Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine solche rechtliche Regelung erarbeitet und eine entsprechende Verordnung vorgelegt (Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften). Sie ist dem Bundesrat zugeleitet worden (BR-Drucksache 371/12 vom 25.06.2012). Die Befassung wird jetzt nach der Sommerpause erfolgen. Dann haben die Länder das letzte Wort und können über die Regelungen abstimmen.
Alte, auslaufende Unterscheidungszeichen sollen dann wieder aktiviert werden können. Geregelt sind die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke in der Anlage 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die dort unter der Nummer 2 ("Noch gültige Unterscheidungszeichen, die - bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden und auslaufen") genannten Unterscheidungszeichen können nach Inkrafttreten der Neuregelung wieder zugeteilt werden. Die Entscheidung, ob von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, treffen allein die Länder. In den Ländern, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wollen, bleibt es beim jetzigen Zustand. Festzuhalten bleibt: Die Initiative zu dieser Neuregelung ging allein von den Bundesländern aus, nicht vom Bund.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer