Frage an Peter Ramsauer von Bernd Z. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Dr. Ramsauer,
ich möchte mich gerne erneut auf Ihre Pressemeldung vom April dieses Jahres zum Thema Fluglärm beziehen.
Die Kernaussage dieser Meldung war Ihr Statement [Zitat]: „Fluglärm darf nicht krank machen. Wenn im Lichte neuer Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt werde, dass Grenzwerte zu hoch angesetzt seien, müssten die entsprechenden Vorschriften überprüft werden.“
Hierzu möchte ich feststellen:
1. Das Umweltbundesamt hält die gesundheitsschädlichen Wirkungen für nachgewiesen und konstatierte bereits in seiner Presse-Information 009/2010: „Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung.“
2. Der Deutsche Ärztetag hat am 03.07. folgende Forderung aufgestellt: „Konkret fordert der 115. Deutsche Ärztetag, das Fluglärmgesetz und weitere Regelwerke kurzfristig so zu überarbeiten, dass die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien in den Gesetzen abgebildet werden. Das bestehende Fluglärmgesetz und die untergeordneten Regelwerke sind kurzfristig so zu überarbeiten, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt wird.“
Meine Frage an Sie: Sind die o.a. Erkenntnisse des Umweltbundesamtes und die Forderungen des Deutschen Ärztetages aus Ihrer Sicht ein hinreichender Grund, umgehend die Fluglärm-Grenzwerte zu überprüfen? Falls nicht, welche Voraussetzungen müßten nach Ihrer Einschätzung gegeben sein, um ein unmittelbares Handeln des Gesetzgebers zu begründen?
Sehr geehrter Herr Zopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie hatten sich bereits mit einer ähnlichen Anfrage im Juni an mich gewandt. In meiner Antwort hatte ich darauf hingewiesen, dass die Federführung für das Fluglärmgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegt. Da das Gesetz eine Überprüfung der Grenzwerte 2017 vorsieht, noch nicht für alle Flughäfen Lärmschutzbereiche neu festgelegt wurden und auch die dritte Fluglärmschutzverordnung noch nicht erlassen wurde, kommt dem zeitnahen und effizienten Vollzug des novellierten Fluglärmgesetzes durch die Länder eine vorrangige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund lässt sich gegenwärtig noch kein genauer Termin für die Änderung des Fluglärmgesetzes angeben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer