Sehr geehrter Herr Fröhler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Straßenverkehrs-Ordnung.
(...) Der Mautpflicht unterliegen nur Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, die "ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes). Weil Reisebusse keinen Güterkraftverkehr durchführen, sondern Personen transportieren, wird für Reisebusse keine Maut fällig. (...)
(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Verkehrsprojekt des Bundes, das Projekt ist nicht Teil des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Stuttgart 21 ist ein Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der lokalen Projektpartner. (...)
(...) Der Winterdienst der kommunalen Straßen fällt in die Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg (allgemeine Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. (...)