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Frage von Sven H. •

Frage an Peter Ramsauer von Sven H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister,

schon seit dem letzten Winter beschäftigt mich eine Frage. Es geht um die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen im Besonderen im Winter. In Lüneburg liegt jetzt seit etwas mehr als einer Woche Schnee - in dieser Zeit wurden die Straßen im Stadtgebiet nicht einmal geräumt (Ausnahme die große Hauptstraße quer durch die Stadt - ohne Abzweige). Der Gehweg wird regelmäßig geräumt, aber die Fahrstraßen werden nicht einmal auf den Verkehrswegen des öffentlichen Nahverkehrs geräumt geschweige denn gestreut. Der Zustand der teilweise völlig vereisten Fahrbahnen ist katastrophal - was auch für querende Fußgänger ein unzumutbares Risiko darstellt. Wie kann es sein, dass die Kommune ihrer Verkehrssicherungspflicht in keinster Weise nachkommt? Von fliessendem Verkehr kann hier nicht gesprochen werden, Berufsverkehr geht im Schritt-Tempo, da die Straßen so vereist sind, dass man sogar bei niedrigem Tempo (<30 kmh) ins Rutschen kommt. Was kann man tun, damit die Kommune diesen unzumutbaren Zuständen endlich abhilft? Mal ganz davon abgesehen, dass der Zustand der Straßen unmöglich ist und durch das Eis vermutlich wieder kostenintensive Schäden entstehen.
Mit freundlichen Grüßen zur Adventszeit,
Sven Heuges

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Sehr geehrter Herr Heuges,

vielen Dank für Ihre Frage zur Verkehrssicherungspflicht der Kommunen im Winter. Hinsichtlich des Winterdienstes von kommunalen bzw. Kreis- und Landesstraßen innerhalb des Gebiets der Hansestadt Lüneburg ist eine Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben.

Der Winterdienst der kommunalen Straßen fällt in die Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg (allgemeine Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden aus Art. 28 Abs. 2 GG), der Winterdienst der Kreis- bzw. Landesstraßen fällt in die Zuständigkeit des Landkreises Lüneburg bzw. des Landes Niedersachsen. Die Ortsdurchfahrten einer Bundesstraße sind h. E. nicht betroffen.

Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die Hansestadt Lüneburg und für den Fall, dass auch die Ortsdurchfahrten der Kreis- bzw. Landesstraßen betroffen sein sollten, an den Kreis Lüneburg bzw. das Land Niedersachsen zu wenden. Richtiger Ansprechpartner im Land Niedersachsen ist hinsichtlich der Landesstraßen als Oberste Straßenbaubehörde des Landes Niedersachsen das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Landschaftsstraße 4/5 in
30159 Hannover.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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