Frage an Peter Ramsauer von Nina P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
Stuttgart 21 und die Kostenexplosionen nehmen kein Ende.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kostenexplosion-bei-stuttgart-21-bahn-zweifelt-selbst-an-stuttgart-21.345f7c57-bf63-4f57-a446-8785f6d33068.html
http://www.zughalt.de/2012/12/bahn-gesteht-massive-mehrkosten-bei-stuttgart-21-zu/
Von Null Euro auf 6,8 Milliarden Euro Kosten für den Steuerzahler! Wie wollen Sie das rechtfertigen Herr Ramsauer? Dazu kommt: es ist ein verfassungswidriger Rückbau!
http://www.zughalt.de/2012/10/stuttgart-21-weiter-argern-oder-weiter-bauen/
Wie kommen Sie dazu zu sagen, ein Ausstieg käme nicht in Frage?
http://derstandard.at/1355459826225/Kein-Zurueck-mehr-bei-Stuttgart-21
Bei S21 ist nichts geplant! Die allerwichtigsten Punkte sind nicht genehmigt-trotz über 10-jähriger Planung!
Grundwassermanagement: 7. Planänderung, und auch diese scheint wieder Makulatur zu sein, da die Bahn es nicht fertigbringt, ordentliche Planänderungen vorzubringen.
http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/12/12/7-plananderung-gescheitert/
Die Bahn weiß nicht einmal, wie sie überhaupt den Bahnhofstrog selbst bauen soll!
Stuttgart 21 Stadt verbietet der Bahn Bohrungen im Gipskeuper
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-stadt-verbietet-der-bahn-bohrungen-im-gipskeuper.56ac4859-f68a-47ef-a5e7-50a5cb8d29f2.html
Die Bahn kann keinen Brandschutz :
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/2012/stuttgart-21-100.html
Der Fildertunnel, der Flughafenbahnhof, der Abstellbahnhof–alles nicht genehmigt.
Es ist überhaupt nichts Wesentliches gebaut worden-außer dem Blechgebäude des zu kleinen Grundwassermanagements und ein paar verlegten Rohren. Es wurde nur zerstört: hunderte wertvollster Bäume gerodet, denkmalgeschützte Bauten abgerissen und ein paar Löcher gebuddelt. Ansonsten nur Pleiten,Pannen und Verletzte.
http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=1297
Wann stoppen sie den Irrsinn?
Mit freundlichen Grüßen
Nina Picasso
Sehr geehrte Frau Picasso,
vielen Dank für Ihre Frage zu den gestiegenen Kosten von Stuttgart 21.
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Verkehrsprojekt des Bundes, das Projekt ist nicht Teil des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Stuttgart 21 ist ein Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der lokalen Projektpartner. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung.
Die NBS Wendlingen - Ulm ist ein Verkehrsprojekt des Bundes und Teil des Vordringlichen Bedarfs gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. € (inkl. TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen - Ulm ab 2016 sicher.
Der Aufsichtsrat der DB AG befasst sich in seiner Kontrollfunktion regelmäßig mit der Entwicklung großer Investitionsprojekte der DB AG, so auch mit Stuttgart 21.
Im Ergebnis einer Kostenüberprüfung durch die DB AG mit Hilfe externer Sachverständiger im Rahmen eines 6-Punkte-Programms wurde dem Aufsichtsrat am 12.12.2012 von der DB AG mitgeteilt, dass die Kosten deutlich über dem bisher vereinbarten Kostenrahmen von 4.526 Mio. € liegen. Die DB AG spricht von einer Überschreitung des Kostenrahmens von rund 1.100 Mio. € infolge „intern“ zu verantwortender Kostensteigerungen, sowie weiteren von der DB AG „extern“ verorteten Kostenrisiken von rund 1.200 Mio. €.
Der Vorstand der DB AG plädiert für eine Übernahme von Mehrkosten in Höhe von 1.100 Mio. € durch die DB AG.
Der Aufsichtsrat hat zu den Mehrkosten noch nicht entschieden. Der Aufsichtsrat hat eine Viel-zahl von Fragen zu den mitgeteilten Kostenrisiken an den Vorstand gerichtet, die nun bearbeitet werden müssen. Der Aufsichtsrat hat zudem externe Sachverständige mit Prüfungen beauftragt. Inhalte von Aufsichtsratssitzungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach §§ 116 und 395 Aktiengesetz. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der DB AG aufgefordert, die Interessen der Deutschen Bahn AG zu sichern und diese mittels der so genannten Sprechklausel durchzusetzen. Diese sieht vor, dass bei Überschreiten des vereinbarten Kostenrahmens die DB AG und das Land Gespräche aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer