Frage von Helmut H. • 27.11.2013
Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Überwachung der Straßenverkehrsregeln nach der Straßenverkehrs-Ordnung und die Ahndung entsprechender Verstöße ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) jeweils eine eigene Angelegenheit der Länder. Der Bund hat diesbezüglich weder Eingriffs- noch Weisungsrechte. (...)