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Peter Ramsauer
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Frage von Paul R. •

Frage an Peter Ramsauer von Paul R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

warum dürfen innerorts in der 150m Zone nach Ortschildern keine scharfen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden? Wie empfehlen Sie an diesen Ortsrändern den Verkehrslärm durch Raserei zu reduzieren ?

Der zuständige Oberbürgermeister Herr Schuler (71229 Leonberg) hat mich dazu aufgefordert, diese Frage auf Bundesebene zu stellen...

Mit freundlichen Grüßen aus der verkehrslärmgeplagten Bürgermitte

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rimpf,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Überwachung der Straßenverkehrsregeln nach der Straßenverkehrs-Ordnung und die Ahndung entsprechender Verstöße ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) jeweils eine eigene Angelegenheit der Länder. Der Bund hat diesbezüglich weder Eingriffs- noch Weisungsrechte. Die Länder beurteilen daher selbst, welchen Mindestabstand sie zwischen Verkehrszeichen und Kontrollstelle im Einzelfall einhalten wollen. Verkehrszeichen entfalten ihre Rechtswirkung direkt am Aufstellungsort. Ab diesem Ort sind die mit dem jeweiligen Verkehrszeichen verbundenen Ge- und Verbote zu beachten. In einigen Ländern gibt es jedoch interne Erlasse, die eine Kontrolle erst zwischen 100 m und 200 m hinter einem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen vorsehen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen aufgrund der oben erwähnten Zuständigkeitsverteilung an das Innenministerium Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Str. 41, 70173 Stuttgart, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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