
(...) Diese Zielrichtung des Gesetzentwurfs halten wir auch für richtig. Wir halten es für einen richtigen Schritt, die häusliche Pflege auch im Erbrecht stärker zu berücksichtigen. CSU und CDU haben sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ausgesprochen, hier nicht nur gesetzliche Erben, die Pflegeleistungen erbringen, zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch zu prüfen, ob pflegende Schwiegerkinder erfasst werden können, beispielsweise in der Form eines gesetzlichen Vermächtnisses für Pflegeleistungen. (...)