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Frage von Reinhard B. •

Frage an Peter Ramsauer von Reinhard B. bezüglich Recht

Reform des Erbrechts

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Ramsauer,

könnten Sie bitte ermitteln, bis wann und ob noch in dieser Legislaturperiode mit dem Inkrafttreten der Erbrechtsreform zu rechnen ist. Zuletzt wurde meines Wissens der Entwurf des Bundesjustizministeriums bei einer Anhörung von Sachverständigen im Oktober 2008 im Rechtsausschuss des Bundestags erörtert.

Mit bestem Dank
Reinhard Beck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Frage zum Stand der Erbrechtsreform vom 22. März 2009.

Wie Sie vielleicht wissen, sollen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Pflegeleistungen bei der Erbauseinandersetzung nicht nur wie im geltenden Recht bei Verzicht auf berufliches Einkommen honoriert werden. Viele Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Trifft der Erblasser auch in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, geht der pflegende Angehörige nach heutigem Recht oftmals leer aus. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gibt es nach heutigem Recht nur für einen Abkömmling, der unter Verzicht auf ein eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt hat. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dagegen jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten und zwar unabhängig davon, ob er für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat. Die Bewertung der Leistungen wird sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren. Diese Zielrichtung des Gesetzentwurfs halten wir auch für richtig. Wir halten es für einen richtigen Schritt, die häusliche Pflege auch im Erbrecht stärker zu berücksichtigen. CSU und CDU haben sich in den parlamentarischen Beratungen dafür ausgesprochen, hier nicht nur gesetzliche Erben, die Pflegeleistungen erbringen, zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch zu prüfen, ob pflegende Schwiegerkinder erfasst werden können, beispielsweise in der Form eines gesetzlichen Vermächtnisses für Pflegeleistungen.

Zum Stand des Verfahrens kann ich Ihnen mitteilen, dass die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs bislang nicht abgeschlossen werden konnte. Zum einen gibt es im Hinblick auf die technische Durchführung noch einige Fragen, die geklärt werden sollen. Zum anderen hat aber unser Koalitionspartner SPD offensichtlich immer noch Beratungsbedarf dahingehend, ob er einer Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbrecht überhaupt vom Grundsatz her zustimmen kann. Die Verhandlungen werden fortgeführt. Allerdings ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bevor die SPD diese Grundsatzfrage für sich nicht geklärt hat, keine Aussage dahingehend möglich, ob das Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Wahlperiode noch zum Abschluss gebracht werden kann.

Wir werden alles daran setzen, den Koalitionspartner zu einer Lösung zu drängen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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