
(...) ich halte die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) in der geplanten Form unter verfassungs- und insbesondere datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für verantwortbar. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält die Regelungen für unbedenklich. (...)