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Frage von Erika S. •

Frage an Peter Hintze von Erika S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hinze,

wie Sie sicherlich wissen, ist die Arbeitsmarktsituation in Wuppertal und ganz Deutschland nicht rosig.
Neben der offiziellen Statistik gibt es noch die verdeckte Arbeitslosigkeit. Warum rechnet man z.B. 1 Euro Jobber, Umschüler und die Menschen in der 58er-Regelung nicht in die Statistik mit ein?

Ich habe eine Bekannte die ALG II bezieht , die von der ARGE besucht wurde und sehr unsanft behandelt wurde.

Kann es sein, dass man derart in das Privatleben eines Menschen eindringt?

Dieser Link zeigt, dass das kein spezifisches Problem von Wuppertal ist: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaargen100.html

Offensichlich werden ALG II Empfänger sehr unsampft behandelt. Darf man Menschen im Kleiderschrank rumwühlen? Ist das nicht durch die Unverletzbarkeit der Wohnung gewährleistet?

Ich persönlich würde mit einer Strafanzeige bei so einem Verhalten der ARGE reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Schröder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schröder,

als arbeitslos gilt, wer Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht, nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeitet und kein Rentner ist.

Nicht in die Arbeitslosenstatistik zählen diejenigen Arbeitslosen, die „Maßnahmen aktiver Beschäftigungspolitik“ in Anspruch nehmen. Dies sind Bildungs-, Förderungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Hierzu zählen Umschulungen sowie Ein-Euro-Jobs, die darauf abzielen, die Chancen auf eine Integration in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Gegen eine Einbeziehung von Umschülern und Ein-Euro-Jobbern in die Arbeitslosenstatistik spricht, dass diese Personengruppen dem Arbeitsmarkt bis zur Beendigung der Maßnahme nicht zur Verfügung stehen.

Nicht in die Arbeitslosenstatistik zählen ferner diejenigen, die die sogenannte 58er-Regelung in Anspruch nehmen. Nach dieser Regelung können Arbeitslose, die über 58 Jahre alt sind, unter der Voraussetzung Arbeitslosengeld beziehen, dass sie erklären, keine Arbeit mehr aufnehmen zu wollen. Die Nichtberücksichtigung dieser Personengruppe rechtfertigt sich ebenfalls daraus, dass die betreffenden Personen faktisch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Entscheidend ist, ob eine Arbeitslosenstatistik geeignet ist, die Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt hinreichend abzubilden, dies ist bei der von der Bundesagentur für Arbeit verwendeten Statistik der Fall, da sie Trends auf dem Arbeitsmarkt ausreichend genau abbildet. Auch am Maßstab der Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kann die Statistik der Bundesarbeitsagentur als genau betrachtet werden, da die ILO – anders als die Arbeitsagenturen - beispielsweise nur mit Stichproben arbeitet und Personen bereits als nicht arbeitslos erfasst, wenn sie lediglich eine Stunde in der Woche arbeiten.

Was das von Ihnen angesprochene Verhalten einiger ARGEN anbelangt, so ist es deren Aufgabe, die Voraussetzungen für den Erhalt von Alg II zu überprüfen, um im Interesse der Allgemeinheit Leistungsmissbräuche zu verhindern. Dabei haben die ARGEN selbstverständlich das geltende Recht zu beachten. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, so können die Betroffenen hiergegen den Rechtsweg beschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze