
(...) es ist das demokratische Recht der politischen Mehrheit in der Bundesversammlung, einen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten zu nominieren. Von diesem Recht hat die Mehrheit von CDU,CSU und FDP Gebrauch gemacht, so wie SPD und Grüne 1999 von ihrer damaligen Mehrheit Gebrauch gemacht und Johannes Rau nominiert hatten. (...)