(...) es ist das demokratische Recht der politischen Mehrheit in der Bundesversammlung, einen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten zu nominieren. Von diesem Recht hat die Mehrheit von CDU,CSU und FDP Gebrauch gemacht, so wie SPD und Grüne 1999 von ihrer damaligen Mehrheit Gebrauch gemacht und Johannes Rau nominiert hatten. (...)
(...) der Bundespräsident erhält auf der Grundlage des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt einen sogenannten Ehrensold. Diese besondere Ehrensold-Regelung wurde im Hinblick auf die herausgehobene verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten bereits in den 50er Jahren eingeführt. Ich halte diese Regelung, die sich von den Regelungen für die Ruhestandsbezüge etwa des Bundeskanzlers bzw. (...)
(...) unter Abwägung aller Argumente bin ich der Auffassung, dass wir an der geltenden Regel in unserer Verfassung festhalten sollten. Der Bestimmung in unserem Grundgesetz, wonach der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt werden soll, liegt eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit der Direktwahl in der Weimarer Republik zugrunde. Die Wahl durch die Bundesversammlung hat sich bewährt und mit dazu beigetragen, dass die Amtsinhaber regelmäßig ein hohes Vertrauen der Bevölkerung genießen. (...)
(...) die Sanierung der öffentlichen Haushalte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir dringend angehen müssen, um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu sichern und um zu vermeiden, dass nachfolgende Generationen übermäßig belastet werden. Auch die aktuelle Sorge um unsere Währung zeigt, dass Deutschland eine hohe Verantwortung trägt für die Stabilität des Euro. (...)
(...) Die Entscheidung zugunsten der Griechenland-Hilfe ist zum Schutz unserer Währung unumgänglich und liegt damit auch im elementaren Interesse der Menschen in Deutschland. (...)